zurück

 

Rechtsanwalt Doktor Artur Samter

Um 1930 gibt es in Deutschland etwa 20 000 Juristen. Viele von ihnen lehnen die Demokratie der Weimarer Republik ab. Ihre Erziehung und Ausbildung erhielten viele im Kaiserreich. Antidemokratisch, deutsch-national und antirepublikanisch ist oft ihre Gesinnung. Sie sekundierten im Dritten Reich oft in den Blutgerichten und propagandistischen Prozessen. Artur Samter rechnet nicht zu dieser Gruppe deutscher Juristen. Er ging einen anderen Weg.

 

Aus dem Leben von Artur Samter

Artur Samter mit
seiner Frau Paula (1934)

Artur Samter wird am 8. Dezember 1886 in Posen als Sohn von Jenny Samter, Mädchenname Schottländer, und Kaufmann Samuel Samter geboren. In Genf, München und Breslau absolviert er erfolgreich sein Jurastudium (1905-1908). Daran schließt sich von 1908 bis 1911 der Dienst im Feldartillerie-Regiment 20 in Posen an. 1910 promoviert er an der Unversität Würzburg mit dem Thema Die Veräußerung von Staatsvermögen nach Reichs- und preußischem Landes-Staatsrecht zum Dr. jur. et. rer. pol.. Nun beginnt seine Arbeit am Landgericht in Posen (1910) und Berlin (1911). Im April 1914 bezeichnet er sich als mittellos.

Vom zweiten Kriegstag an dient er 1914 in vorderster Linie der Westfront und wird 1917 verwundet.

 

 

Ein proletarisch gesinnter Jurist

1922 sehen wir den selbstständigen Rechtsanwalt beim Magistrat Berlin. Seine Rechtsanwaltspraxis befindet sich in Berlin SW 11, Möckernstraße 131.

 

Rote Hilfe

"Diese Hilfsaktion der breitesten Massen, in enger Verbindung mit einer großzügigen Werbe- und Sammelkampagne für die Rote Hilfe ist zugleich Kampf gegen die fortschreitende Faschisierung Deutschlands, in deren Dienst auch die Justizoffensive gegen die revolutionäre Arbeiterschaft eingesetzt hat."

Rote Fahne, Berlin, 8. Juni 1930

 

Hans Hirschfelder (Naumburg) erforschte seit Mitte der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts die Lebensgeschichte des couragierten Rechtsanwalts. Er gibt als Adresse für seine Anwaltspraxis und Wohnung Berlin, Potsdamer Straße 181 an.

Der Mandantenkreis von Artur Samter umfasst auch die unbegüterten Schichten, nicht selten sind es Arbeiter. Ohne Ansehen der Person streitet er für die Gleichheit vor dem Gesetz. Seine Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei ist nicht erwiesen, wiewohl natürlich einiges, wie seine Kandidatur zu den Provinzial-Landtagswahlen auf der Liste der KPD, dafür spricht. „In der KPD organisierte Kommunisten bildeten eine Minderheit unter den Anwälten der Roten Hilfe. Oft arbeiteten kommunistische Anwälte in Bürogemeinschaften mit gleich gesinnten Kolleginnen und Kollegen. Auch ihre Sekretärinnen und andere Mitarbeiter bezogen sie dann aus dem Umfeld der Partei. So hatte sich in der Potsdamer Straße in Berlin eine Gruppe kommunistischer Anwälte um Artur Samter formiert, die als Gruppe proletarisch gesinnter Juristen bekannt wurde.“ (Braun 2001)

 

Einen Kommentar zum Fall Bullerjahn gibt Der Spiegel (Hamburg) 1966 in Heft 46:

"Was dem Drucker Otto Hans widerfuhr, ist in der Bundesrepublik Rechts -Alltag. Immer wieder werden Urteile in politischen Prozessen durch anonyme Zeugen beeinflußt, die fabulieren können, soviel sie mögen, ohne wegen Meineids belangt zu werden: die Spitzel westdeutscher Nachrichtendienste. ...

Freilich: Die bundesrepublikanische Praxis ist nicht neu.

So verurteilte in der Weimarer Zeit das Reichsgericht einen Walter Bullerjahn wegen Landesverrats zu 15 Jahren Zuchthaus. In der Hauptverhandlung hatten mehrere Untersuchungsrichter und ein Kriminalkommissar bekundet, ein glaubwürdiger V-Mann habe - wiederum von anderen Leuten - gehört, Bullerjahn sei zunächst mit der englischen, später auch mit der französischen Abteilung der Interalliierten Militärkommission** in Verbindung geraten und bereit gewesen, Briten und Galliern Geheiminformationen zu beschaffen. Das Reichsgericht: "Der ungenannte Vertrauensmann ist ... über jeden Zweifel erhaben."

Er war es nicht. Nach Jahren im Zuchthaus wurde Bullerjahn in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Reichsgericht freigesprochen. Der "über jeden Zweifel erhabene" V-Mann war als krankhafter Lügner entlarvt worden."

Der gesamte Artikel hier

 

Als RHD [Rote Hilfe Deutschlands]-Anwalt verteidigt er 1925 Walter Bullerjahn. Das Reichsgericht verurteilt ihn am 11. Dezember 1925 wegen Landesverrat zu 15 Jahren Zuchthaus. Der Oberlagerverwalter hatte die Interalliierte Militärkommission, die die Einhaltung des Versailler Vertrages kontrolliert, über die Existenz eines illegalen Waffenlager unterrichtet.

Im Mai desselben Jahres legt Artur Samter beim Staatsgerichtshof gegen die Beschlagnahmen und das Verbot des Dramas Thomas Müntzer der Schriftstellerin Berta Lask (1878-1967) Widerspruch ein.

1927 lernt er in Freudenstadt (Schwarzwald) seine Frau Paula, geborene Lienhardt, kennen. Noch im Oktober desselben Jahres heiraten sie. Der Vater von Frau Paula war Direktor der Handelsschule.

 

 

Der Tscheka-Prozess

Von den zahlreichen Prozessen - in denen Artur Samter als Verteidiger auftritt - kommt dem Tscheka-Prozess eine besondere Rolle zu. Er findet vom 10. Februar bis 22. April 1925 vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig statt und war einer der spektakulärsten in der Weimarer Republik.

Als Tscheka bezeichnet man gewöhnlich die 1917 in der Sowjetunion gegründete politische Polizei. Die Staatsschutzbehörden verdächtigen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) nach dieser Art eine Gerichtsbarkeit aufgebaut zu haben. Siebzehn Angeklagte stehen vor Gericht. Man will ihnen nachweisen, dass sie führende deutsche Politiker und Industrielle sowie Verräter aus den eigenen Reihen ermorden lassen wollten. In der Beweisführung bezieht sich der Reichsanwalt auf Zirkulare und Briefe unkontrollierten und dunklen Ursprungs. Der angeklagte Flüchtling Skoblewsky soll angeblich ein Sowjetkommissar gewesen sein, wofür jeder Beweis fehlt. So besteht der Hauptinhalt des Prozesses in der Erörterung der Frage, ob die KPD schlechthin eine geheime und staatsfeindliche Verbindung sei. Zur ihrer Verteidigung wählen die Angeklagten die Rechtsanwälte: Dr. v. Bagnato (Esslingen), Dr. Arthur Brandt (Berlin), Justizrat Victor Fränkl (Berlin), Dr. Josef Herzfeld (Berlin), Dr. Georg Löwenthal (Berlin), Alfred Marschner (Leipzig), Dr. Kurt Rosenfeld, Kurt Schindler (Berlin), Dr. Hubert Simon (Leipzig), Dr. Arthur Wolff (Düsseldorf) und nicht zuletzt Artur Samter (Berlin). Als Urteil verhängte das Gericht drei Todesstrafen und insgesamt 70 Jahre Zuchthaus und langjährige Gefängnisstrafen.

Doch das Urteil entsteht im Resultat eines Strafverfahrens mit einer „Kette von Rechtsverstößen“ (Brandt). Schon dem Vorverfahren mangelt es an der notwendigen Transparenz. Nur hier und da gelingt es der Verteidigung, die eigentlichen Vorgänge zur Erörterung zu bringen. Beispielsweise verschanzen sich die von der Verteidigung befragten württembergischen Polizeibeamten hinter ihrer amtlichen Schweigepflicht. „Es dürfte immerhin eine Seltenheit sein, daß in einem solchen Prozeß, in dem über Tod und Leben der Angeklagten entschieden werden sollte, … die internen Interessen der Polizei höher gelten als Leben und Freiheit etwa unschuldiger Angeklagter.“ (Brandt 23)

Staatsgerichtshof in Leipzig (Zeichnung)

 

 

„Es ist zuzugeben, daß man den Angeklagten nicht jedes Wort glauben kann,“ schreibt Arthur Brandt 1925. Doch sind damit die Rechtsverstöße im Gerichtsverfahren nicht zu rechtfertigen. Die Angeschuldigten sitzen nicht im Untersuchungs-, sondern im Polizeigefängnis ein, wo sie durch einen Polizeiinspektor vernommen werden. Und dies, obwohl doch nur der Richter befugt ist (§§ 185 ff. St.P.O.), während der Voruntersuchung Vernehmungen zu leiten. Die Behandlung der Gefangenen, wie die Fesselung in den Freistunden, entspricht ebenfalls nicht den Vorschriften. Gegenüber dem Angeklagten Skoblewsky wird nach Arthur Brandt (28) seitens der Polizei im Verhör geäußert: „Du russischer Lump, alle Knochen werden wir dir zerbrechen.“ Ein anderer Angeklagter, Margies, befindet sich im Gefängnis, das keinen Hof besitzt. Die Zelle ist voller Ungeziefer. Und den Gefangenen wird durch dem Gefängnisdirektor verboten, die Wanzen zu töten. (Nach Brandt 29)

Auch werden den Angeklagten weder ihre Post, noch Zuwendungen an Lebensmitteln ausgehändigt. Der Umstand, daß die Richter sich nicht der Mühe unterziehen wollen, diese durchzusehen, berechtigt sie nicht, einfach den Briefverkehr vollständig zu verbieten, argumentiert Brandt, „die im Rathenau-Mordprozeß Angeklagten erhielten „Liebesgaben“ in Hülle und Fülle. Sie knabberten ununterbrochen Schokolade und Konfekt, ohne daß ein Mensch daran Anstoß genommen hätte.“ (Brandt 31)

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf Schriftstücke, die nie ein Angeklagter gesehen hatte. (Ebenda 22) Doch die „größte Überraschung für die Verteidigung in diesem Prozess war die Ablehnung der unmittelbar geladenen Zeugen. … Daß das Gericht indessen uns auch dasjenige Recht versagte, das bisher von keinem deutschen Gericht jemals angetastet worden ist, das Recht auf Vernehmungen der unmittelbar geladenen Entlastungszeugen, das war selbst uns unfassbar.“ (Brandt 38) „Die Behinderung der Verteidigung gipfelte schließlich darin, daß einer der Verteidiger, Rechtsanwalt Samter, zwangsweise aus dem Saale entfernt wurde, als er weiter sprechen wollte.“ (Groenewold) Ein doppelter Rechtsbruch, wenn man bedenkt, dass gegen das Urteil des Staatsgerichtshofes kein Rechtsmittel eingelegt werden kann. Das ereignet sich am 11. Verhandlungstag. Die Vernehmung des Angeklagten Szon ist abgeschlossen. Rechtsanwalt Samter beantragt, dem Angeklagten eine Reihe von Fragen stellen zu dürfen. Der Wortlaut des Zusammenstoßes lautet:

„Rechtsanwalt Samter: Nach dem, was Sie mir seinerzeit, als ich mit Ihnen persönlich sprach, gesagt haben, entsinne ich mich, daß Sie mir gesagt haben, daß die Protokolle unter einem bestimmten Zwang entstanden sind. Ist vielleicht die Stelle [im Protokoll zur Mitgliedschaft in der KPD] auch darauf zurückzuführen, dass sie tagelang gehungert haben?

Vorsitzender: Ich muss diese Fragen zurückweisen. In einem späteren Stadium des Prozesses werden wir darauf zu sprechen kommen. Wir haben uns ja darauf geeinigt.

Rechtsanwalt Samter: Mit wem ist die Einigung erfolgt? Mit mir nicht.

Vorsitzender: Das Gericht hat es beschlossen.

Rechtsanwalt Samter: Ich bitte, einen Vorhalt machen zu dürfen. Szon hat mir gesagt, er habe tagelang hungern müssen …

Vorsitzender: Ich schneide diese Frage ab.

Rechtsanwalt Samter: Ich haben diesen ….

Vorsitzender: Ich entziehe Ihnen das Wort.“ (Brandt 94 f.)

Nun bitten die Rechtsanwälte Wolff und Justizrat Fränkel namens der Verteidigung um eine Pause. Danach gibt Fränkel eine Erklärung ab. Das Gericht sieht darin eine Kritik der Verhandlungsführung und beschließt, die Abgabe einer solchen Erklärung abzulehnen. Der Antragsteller bittet um Protokollierung dieses Beschlusses. Der Vorsitzende sieht darin ebenfalls eine Kritik der Verhandlungsleitung. Fränkel insistiert erneut.

Der Vorsitzende: „Das Wort ist bereits entzogen unter Billigung des Gerichts.“

Fränkel erkennt darin keinen Gerichtsbeschluss.

„Rechtsanwalt Samter: Sie wollen der Wahrheit den Mund verschließen.

Vorsitzender: Wenn Sie noch einmal derartige Äußerungen machen, dann werde ich diejenigen Maßnahmen ergreifen, die ich aus der Notwehr gezwungen bin, Ihnen gegenüber zu ergreifen.
Rechtsanwalt Samter: Die Notwehr ist auf unserer Seite.

Vorsitzender: Wir fahren fort.“

Nachdem ein Antrag von Rechtsanwalt Bagnato abgelehnt wird, kommt es erneut zum Aufeinandertreffen zwischen dem Vorsitzenden und Rechtsanwalt Samter.

„Rechtsanwalt Samter: Ich beantrage, Folgendes zu protokollieren ….

Vorsitzender: Ich entziehe Ihnen das Wort. Ich unterbreche die Verhandlung.“

Nach Wiederaufnahme der Verhandlung weist der Vorsitzende Artur Samter an, die nach der Wortentziehung noch an den Protokollführer übergebene Erklärung zurückzunehmen. Dieser weigert sich. Darauf gibt der Protokollführer die Erklärung zurück. Samter legt sie darauf erneut auf den Tisch des Gerichtsschreibers.

„Vorsitzender: Sie überreichen trotz meines Verbotes die Erklärung wieder dem Protokollführer. Ich fordere hiermit Kraft meines Hausrechts den Herrn Rechtsanwalt Samter auf, den Saal zu verlassen.

Rechtsanwalt Samter: Ich weigere mich pflichtgemäß, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Ich vertrete hier die Interessen meiner Klienten und muß mich weigern, den Saal zu verlassen.“
Es kommt zum weiteren Wortwechsel. Er endet mit:

„[Vorsitzender:] Rechtsanwalt Samter ist abzuführen.“
(Brandt 93-100)

„Es soll keineswegs behauptet werden, dass das Verhalten des Verteidigers korrekt gewesen ist.“ (Brandt) Selbst eingedenk dieser kritischen Betrachtung der Tätigkeit der Rechtsanwälte, erhärtet sich mit dem Rauswurf von Samter trotzdem die Tatsache von der Unmöglichkeit einer rechtsstaatlichen Verteidigung der Angeklagten vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig. „Der Vorsitzende des Staatsgerichtshofes hat die gewaltsame Entfernung des Verteidigers nun dadurch ermöglichen zu können geglaubt, daß er ihn zuvor seines Rechts als Verteidiger entkleidete, indem er erklärte, der Anwalt habe das Recht verwirkt, als Verteidiger tätig zu sein. Nach dem er ihm so gewissermaßen die Achselstücke abgerissen und ihn coram publico degradiert hatte, glaubte er, ihn nunmehr als einfache Zivilperson abführen lassen zu können. Diese Auffassung, die bedauerlicherweise auch vom Reichsanwalt vertreten worden ist, ist mit keiner gesetzlichen Vorschrift zu rechtfertigen und widerspricht dem Geiste der Strafprozeßordnung. Der Verteidiger ist Organ der Rechtspflege zur Durchführung der prozessualen Rechte des Beschuldigten.“ (Brandt 104) - „Die angeklagten Kommunisten mögen verbrochen haben, was sie wollen“, schreibt Brandt treffend. „Wenn sie gefehlt haben, müssen sie bestraft werden. Aber es darf nicht sein, daß diese Strafen sich auf ein den gesetzlichen Vorschriften widersprechendes Verfahren gründen.“ (Brandt 21)

 

Der Prozess gegen Braun und Genossen

Der Verteidiger Dr. Samter der Mittäterschaft verdächtig.

WTB. Leipzig, 22. Mai (Telegr.) In dem Prozess gegen Braun und Genossen hat heute der 4. Strafsenat des Reichsgerichts entsprechend dem Antrag des Vertreters der Reichsanwaltschaft vom vergangenen Freitag, die Verteidigung des als Zeugen geladenen Rechtsanwalts Dr. Samter auszusetzen, da Dr. Samter der Mittäterschaft dringend verdächtig sei, die Verteidigung Dr. Samters abgelehnt. Darauf stellte der Rechtsanwalt den Antrag, Rechtsanwalt Dr. Samter von der Verteidigung in diesem Prozess auszuschließen, da er der Teilnehmerschaft schuldig sei. Das Gericht beschloss dementsprechend und übertrug die Verteidigung der anderen Angeklagten Rechtsanwalt Dr. Barbasch, der die Annahme dieses Mandats aber ablehnte. Darauf beschloss das Gericht: Der Prozess und die Verhandlung gegen den Angeklagten Semmelmann werden abgetrennt und in Verhandlung gegen die anderen Angeklagten wird fortgefahren. Am Mittwoch wird wahrscheinlich in die Plädoyers eingetreten werden.

Morgenausgabe der Kölnischen Zeitung vom 23. Mai 1928

 

Arthur Brandt ist Mitglied der SPD und verlässt nach dem Reichstagsbrand Deutschland. Er kritisiert die Rechtslastigkeit des Staatsgerichtshofs, der als eine Reaktion auf den Mord an Rathenau entsteht. Er notiert 1925:

„Ich bin der festen Überzeugung, dass man durch solche Urteile und durch ein Verfahren, welches die grundlegenden Rechte der Angeklagten missachtet, notwendig Gefühle der Erbitterung und der Aufbäumung gegenüber diesen Rechtsverletzungen schafft, die zur Beruhigung nicht beitragen und die Gegensätze noch mehr verschärfen müssen.“ (Brandt 20)

Ein Ehrengericht der Berliner Anwaltskammer leitet 1928 gegen Artur Samter ein Verfahren ein. Es endet mit einem Verweis.

Georg Prick verweist (2010) auf die rechtsgeschichtliche Relevanz dieses Prozesess im Zusammenhang mit den Verteidigerausschlüssen in den RAF-Prozessen in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Die Befreiung von Otto Braun

Am 23. Mai 1928 erscheint in der Morgenausgabe der Kölnischen Zeitung unter der Überschrift

Der Prozess gegen Braun
und Genossen

eine Mitteilung über die Tätigkeit von Artur Samter. Es heisst, er ist in diesen Fall verwickelt und muss deshalb sein Mandat als Rechtsanwalt niederlegen. In der deutschen Öffentlichkeit erregt dies große Aufmerksamkeit. Seit 1926 ist Otto Braun (1900-1974) im Kriminalgericht Berlin-Moabit in Untersuchungshaft. Am 4. Mai 1928 sollte der Prozess gegen Otto Braun und Genossen vor dem Reichsgericht in Leipzig beginnen. "Es ist gefährlich, als Roter gestempelt vor das hohe Tribunal zu treten, wie denn das Reichsgericht in politischen Prozessen für Unschuldige überhaupt zu einem bedenklichen Risiko geworden ist", analysiert Carl von Ossietzky in der Weltbühne die Situation. Denn der Angeklagte tritt als Redakteur, Leiter des politischen Nachrichtendienstes der KPD und Verbindungsmann der KPD zur GRU (Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije), vor das Gericht. Oberreichsanwalt Paul Vogt verdächtigt ihn der Vorbereitung zum Aufstand - also des Hochverrats -, des illegalen Waffeneinkaufs und der Spionage.

 

Otto Braun, geboren 28.9.1900 in Ismaning (München), 1906 bis 1913 Volksschule in Weyarn (Kreis Miesbach), 1913 Lehrerbildungsanstalt in Pasing (bei München), 1918 SAJ, 1919 KPD, 1919 bis 1926 Funktionen im Abwehr- und Nachrichtendienst der KPD, 1925/26 Mitarbeiter der Auslandsabteilung des sowjetischen Nachrichtendienstes in Berlin, 1926 bis 1928 U-Haft im Gefängnis in Berlin-Moabit wegen Hochverrats, April 1928 Befreiung, Flucht nach Moskau, 1929 bis 1932 Frunse-Militärakademie, April bis Dezember 1932 Resident der Roten Armee in Charbin (China), 1932 bis 1939 militärischer Berater der Kommunistische Internationale und Offizier der Roten Bauernarmee in China, Teilnahme am Langen Marsch der chinesischen Roten Armee, 1954 DDR, gestorben 15. August 1974.

 

Aber am 11. April 1928, gegen 8.50 Uhr, flieht der Untersuchungshäftling aus dem Zimmer des Untersuchungsrichter im Gerichtsgebäude Berlin-Moabit. Otto Brauns acht Jahre ältere Geliebte Olga Benario (1908-1942), Tochter eines jüdischen Rechtsanwalts in München, weilt gerade zur Besuchszeit bei ihm, als ein siebenköpfiges Kommando des KJVD (Kommunistischer Jugendverband Deutschland) aus Berlin-Neukölln mit vorgehaltener Pistole in den Raum hereinstürmt. Vor Schreck unterlässt der anwesende Justizwachtmeister in die Trillerpfeife zu pusten und so blieb das Signal lang-kurz aus. Im Haus begann ein Schreien und Laufen. Von allen Seiten hallen die Rufe. Es herrscht ein grosses Durcheinander. Einige Beamte laufen hoch in den ersten Stock, die anderen nach unten. Zwar konnte des Hauptportal geschlossen werden, aber es bleiben genügend andere Ausgänge offen. Andere Türen des Hauses konnten ohne Gewaltanwendung mit Nachschlüsseln geöffnet werden. Der Ausbruch gelingt wohl nicht nur wegen der guten Vorbereitung, sondern weil das Kommando den Überraschungseffekt ausnutze. "Der Herr Oberreichsanwalt", kommentiert 1928 Carl von Ossietzky sarkastisch die Aktion, "sollte für jeden Anlass dankbar sein, durch den die Zelebrierung seiner noch aufgespeicherten Prozesse verhindert wird."

 

Olga Benario (2004) heisst der Dokumentarfilm von Regisseur Galip Iyitanir mit Margrit Satorius in der Hauptrolle, der das Leben der jungen Frau aus einer jüdisch-sozialdemokratischen Familie von München bis Bernburg nachzeichnet.

Claudia Heissenberg widmete der KPD-Frau am 7. Juni 2004 im Westdeutschen Rundfunk die Sendung Starke Frauen. Olga Benario, Revolutionärin.

Am 11. August 2004 feierte in Brasilien die bis dato aufwendigste Filmproduktion ihre Premiere. Regisseur Jaime Monjardim erzählt in Olga (Camila Morgado) mit opulenten Bildern nach dem Drehbuch von Rita Buzzar die Lebengeschichte der Frau, die ihren kommunistischen Idealen folgte.

 

Zusammen mit Olga Benario flieht Otto Braun über die Tschechoslowakei nach Moskau. Als Militärberater der Komintern nimmt er 1934/35 am Langem Marsch teil. Li De (der Deutsche), wie er dann heisst, war der einzige aus dem Land von Goethe und Schiller. Seine Mit-Befreierin beteiligt sich am Putsch vom 27. November 1935 gegen die Regierung von Getúlio Dornelles Vargas in Brasilien. Er scheitert. Nach ihrer Auslieferung an Nazi-Deutschland verbringt man sie im Februar 1938 in das KZ Lichtenburg. 1939 erfolgt ihre Verlegung nach Ravensbrück. 1942 wird Olga Benario in der Landes Heil- und Pflegeanstalt Bernburg mit Gas getötet.

Wenn Artur Samter 1928 an der Befreiung von Otto Braun beteiligt war, dann können wir davon ausgehen, dass er offensichtlich tiefer und umfangreicher in die politische Arbeit der KPD einbezogen war, als dies bisher darstellbar ist.

 

Scheringer-Komitee

1931 arbeitet Artur Samter im

Kampfkomitee für die Freiheit des Schrifttums

mit. Zusammen mit Professor Alfons Goldschmidt, Doktor Kurt Hiller, Doktor Erich Kästner, Alfred Kurella [123], Berta Lask, Erich Mühsam, Ludwig Renn oder Anna Seghers unterzeichnet er dessen Aufruf.

 

Scheringer-Komitee
[Januar 1932]

Das Verfahren gegen Scheringer hat das Interesse der Öffentlichkeit einmal wieder auf den Begriff des literarischen Hochverrats gelenkt. Aus diesem Anlass veranstaltet ihr in der nächsten Woche je eine Schriftsteller- und eine Juristen Konferenz. Es sprechen: Alfred Apfel, Herbert Blank, Lion Feuchtwanger, Gerhard Obuch, Artur Samter und Frank Thieß.

Ort: "Wilhelmshof", Anhalter Straße 12, Saal 3. Die Konferenz für die Schriftsteller findet am Mittwoch 20 Uhr, die für die Juristen am Donnerstag ,20' Uhr statt. Angesichts der reichsgerichtlichen Rechtsprechung kann der Besuch nur empfohlen werden.

(Scheringer-Komitee)

 

1932 engagiert sich der Anwalt im Scheringer-Komitee.

Hier text heraunehmen ---- Reichswehrleutnant Richard Scheringer (1904-1986) gründete in Ulm im Reichwehr-Artillerieregiment Nr. 5 zusammen mit Hanns Ludin und Hans Friedrich Wendt eine revolutionäre nationalaktivistische Zelle. Die Sache flog auf. Im Prozeß vor dem Reichsgericht vom 23. September bis 4. Oktober 1930 leugnete Hitler sich mit den jungen Verschwörern in Verbindung gesetzt zu haben und legte seinen Schwur bekannten Schwur auf die Legalität ab. (Paetel 1965, 173). Am 7. Oktober 1930 wurde Richard Scheringerim Ulmer-Reichswehrprozess zu 18 Monaten Festungshaft verurteilt und aus der Reichswehr ausgeschlossen. Während der Internierung änderte er nach intensiven Gesprächen mit Kommunisten seine politische Weltanschauung. KPD-Abgeordnetr Hans Kippenberger (1898-1937) verließt am 18. März 1931 im Reichstag sein Bekenntnis zu den Zielen der Kommunistischen Partei Deutschland. Der Übertritt von Scheringer zu den Kommunisten diente der KPD-Führung der Propagierung einen "nationalen Politik" (vgl. Hermann Weber XXXV).

"Als wirkungsvollstes Propagandastück stellt die KPD. den frühern Reichswehrleutnant Richard Scheringer heraus," kommentiert Carl von Ossietzky am 23. Juni 1931 in der Weltbühne deren letzten Aktionen, "der im Prozeß der Ulmer Offiziere noch als strammer Hitlermann auftrat. Die Beziehungen der Kommunisten zu Feldgrau sind etwas pulvergeschwärzt, und deshalb kommen die Beteuerungen, die KPD. wäre die eigentliche nationale Partei und habe auch ein Herz fürs Militär, noch etwas beklommen heraus. Vielen der ältern Anhänger wird es auch nicht so leicht fallen, an Stelle der Internationale künftig zu singen:

Der Soldate, der Soldate -
das ist der schönste Mann im Zukunftsstaate …. "

 

Widerstand - Verhaftung - Tod

Das Geschäft eines Notars verweigert man Samter. Er verlässt Berlin und zieht zusammen mit seiner Frau Paul und den zwei Kindern nach Naumburg in die Parkstraße 21.

Parkstraße 21 (2006)

 

 

Am 1. April 1932 erhält er die Zulassung als Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Naumburg.

In seiner Wohnung trifft man sich zu politischen Zirkeln.

 

 

 

„Betr. Bericht über Übung des Kampfbundes gegen den Faschismus am 10.12.1932

Am 10.12.1932 gegen 22.15 Uhr wurde von Krim. Ass. Siebert II und Hptw. Rettig am Restaurant „Goldener Hahn“ bemerkt, daß sich etwa 30 Angehörige des Kampfbundes zusammengezogen hatten und in Richtung Lindenring in aufgelöster Ordnung gingen.

Der Straßenbahnfahrer Heitzer teilt mir auf der Fahrt zum Bahnhof zur gleichen Zeit mit, daß sich die Kampfbundangehörigen am Thüringer Hof gesammelt hätten und in Richtung Roßbach in aufgelöster Ordnung gegangen seien. Unter anderen hatte er auch den Rechtsanwalt Samter mit einer Kartentasche gesehen. Gegen 4.30 Uhr kehrten die Teilnehmer zurück.

Wie mir nach einigen Tagen der Polizeimeister Thum mitgeteilt hat, hat in der Gegend Freyburger Rödel [Zur Lage des Freyburger Rödel] eine Geländeübung des Kampfbundes gegen den Faschismus stattgefunden.

Naumburg a. S., den 18.2.1932
Weißenborn
Polizeiobermeister“

(Weißenborn 18.2.1932)

 

 

 

Er ist maßgeblich an der Organisation der Demonstration vom 6. Juli 1932 beteiligt und gilt als Mitverfasser des Flugblattes.

Es ist wahrscheinlich der Herausgeber der Handzeitung Rote Wacht. Sie "..... unter Anleitung des Genossen Dr. Artur Samter [herausgegeben] ging durch tausende Hände", berichtet Felix Zeitschel 1967.

Nach dem Reichstagsbrandprozess am 3. März 1933 nimmt ihn die Polizei in der Parkstraße 21 fest und verbringt ihn in das KZ Lichtenburg.

 

 

[Abschrift]

Der Generalstaatsanwalt
1.E.V.37.32

Naumburg (Saale), den 4. März 1933

Fernsprecher Nr. 112, 118 u. 131

An den
Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten
hier

Betrifft: Rechtswalt Dr. Samter in Naumburg a./ Saale

Rechtsanwalt Dr. Artur Samter wurde mit Rücksicht auf seine Tätigkeit innerhalb der KPD-Ortsgruppe von der Polizeibehörde in Naumburg a./ S. am 3. März 193 vormittag in polizeiliche Schutzhaft genommen und in das hiesige Gerichtsgefängnis eingeliefert.

Die bei der vor der Einlieferung vorgenommene Durchsuchung in seiner Wohnung führte zur Beschlagnahme eines Packens periodischer Druckschriften - Rote Wacht Nr. 1 -15 -, einiger Zeitungen der KPD. und einiger Schriftstücke.

Dr. Becker

[handschriftliche Notizen]

 

 

Anfang 1934 wird gegen ihn Anklage wegen Einrichtung eines illegalen Waffenlagers erhoben. Dies bestätigt sich nicht. Aber er muss die Stadt Naumburg verlassen und wohnt seit 1934 wieder in Berlin. "Er durfte nur noch als Rechtsberater und Hausverwalter tätig sein, die famil8ie verlebte eine sehr schwere Zeit. Nach den berüchtigten Nürnberger Gesetzen wurde ihm später sogar der Doktortitel aberkannt, sein Reisepass eingezogen und gesetzlich der diffamierende Zusatz zum Vornamen Artur Israel aufgezwungen." (Hirschfelder 2004)

Im September 1939 musste er sich am "Alexanderplatz melden". Er kam nicht zurück. (Vgl. Hischfelder) Lange Haftzeiten, unter anderen in Berlin Plötzensee, wechseln nun mit Aufenthalten in Freiheit. Er kommt aber im Juni 1940 und Frühjahr 1942 noch mal frei.

 

 

Artur Samter
Mein leerer Tischplatz
(Gedicht aus dem Kerker, 1941)

In meinem Familienheim
Am Mahlzeittisch
Mein täglicher Platz
Ein leeres Eck
Bleibt unbesetzt!
Bis zuletzt – bis zuletzt!

Ein Schandfleck?
- Ja, ein Schandfleck !
Aber nicht meiner!
Und es vergesse keiner,
dass wir sind Vier!
Dass Euer lieber Mann und Vater,
Sorger, Stütze und Berater
Fehlt hier. - Bis wann?

Bis ich - in Steglitz auf diesem Platz
oder - in Stahnsdorf werde sein.
Ich auf dem Stuhl - in Steglitz
oder mein Name - in Stahnsdorf - auf meinem Stein.

Steglitz oder Stahnsdorf!
Stuhl oder Stein! -
Einmal muss
solcher Trennungsqual
und dauernder Pein
- ein Ende sein! -

 

 

Artur Samter ist Jude. Mit der 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 27. September 1938 wird allen jüdischen Anwälten zum 30. November 1938 die Zulassung entzogen. Rechtsanwalt und Notar Professor Erwin Noack dankt im Aufsatz

Die Entjudung der deutschen Anwaltschaft

in der Juristischen Wochenschrift 1938 (Heft 35, Seite 2796) dem Führer für die diese Leistung. Tatsächlich war es nicht DER FÜHRER, der dies in Naumburg durchführte, sondern Erwin Noack und Paul Sattelmacher. Letzterer, der Oberlandesgerichtpräsident von Naumburg (Saale), sieht in Erwin Noack einen Mann, der

"der Justiz die besten Dienste geleistet" hat (SE 43).

Artur Samter trifft am 4. Dezember 1942 mit einem Sammeltransport in Auschwitz ein und wird in den Block 18a mit der Häftlingsnummer 80 022 eingewiesen. (Vgl. Hirschfelder 2004) Seine Akte trägt den Vermerk "R. u." ["Rückkehr unerwünscht"].

In den wenigen erhaltenen Briefen an seine Familie beteuert er, nichts zu bereuen.

Seine Sterburkunde von Herbst 1943 stellt das Standesamt Auschwitz II mit dem Todesdatum "17. Februar 1943, 8.20 Uhr" aus. Am 12. Februar 1944 ließ seine Frau Paula Samter die Urne auf dem Südwestkirchhof in Stahnsdorf bei Potsdam in das Grab seines Schwagers beisetzen. Bis ich - in Steglitz auf diesem Platz / oder - in Stahnsdorf werde sein, schrieb Artur Samter 1941 in seinem Gedicht "Mein leerer Tischplatz".

Im September 1979 stirbt Paula Samter in Bühl.

1950 kehrt Arthur Brandt aus dem Exil nach Berlin-West zurück. Die Öffentlichkeit empfängt ihn ehrenhaft. Viele Hände strecken sich dem berühmten Strafverteidiger im Tscheka-Prozess entgegen. Am Flughafen erwartet ihn ein Wagen vom Sender Freies Berlin. Eine Zeitung gewährt ihm ein Interview. Die Morgenzeitung titelt „Nach 17 Jahren zurückgekehrt“. Der Regierende Bürgermeister empfängt ihn zum Essen. 1953 erhält er vom Kammergerichtspräsidenten die Zulassung als Rechtsanwalt. Der Kommandant der amerikanischen Besatzungstruppen in Berlin Dahlem lässt ihn wissen, dass er es begrüßen würde, wenn er die Verteidigung amerikanischer Soldaten vor dem Gericht übernimmt (vgl. Brandt 1979).

Artur Samter, ebenfalls Strafverteidiger im Tscheka-Prozess, wurde von den Nationalsozialisten ermordet. Die Stadt Naumburg benannte nach 1945 die Parkstraße in Artur-Samter-Straße um. Im August 1952 erhielt ein Kinderheim den Namen Artur-Samter. 1991 erfolgte die Strassenrückbenennung. In Naumburg erinnert heute keine Straße mehr an den Juden, Rechtsanwalt und Gegner des Nationalsozialismus.

Trotzdem, wir werden Artur Samter und seine Frau Paula nicht vergessen.

Seinen Namen finden wir in Naumburg auf der Tafel zur Ehrung der von den Nationalsozialisten verfolgten jüdischen Bürger in der Jüdengasse und der Gedenkstätte zur Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus zwischen dem Stadtpark und Postring sowie am Ehrenmal für die Opfer des Faschismus Am Salztor.

In der Ausstellung Justiz im Nationalsozialismus: Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes - vom 22. Oktober bis 17. Dezember 2009 im Oberlandesgericht Naumburg - wurde das Leben und Wirken von Rechtsanwalt Doktor Artur Samter dargestellt und gewürdigt.

 

Nachtrag, 11. Juni 2010

Am 4. Juni 2010 wurde durch den Künstler Gunter Demnig (Köln) vor dem ehemaligen Wohnhaus von Doktor Artur Samter in der Parkstraße (Naumburg) einen "Stolperstein" verlegt. (Vgl. Matthes)

 

Nachtrag, September 2010

Georg Prick (Biederitz bei Magdeburg) legt in

Anwalt ohne Recht. Verfolgte Rechtsanwälte jüdischer Herkunft im Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg (1933-1945), [Magdeburg] 2010, Seite 98-101

eine Biografie zu Artur Samter vor. Ausserdem befinden sich in diesem Buch meines Wissens erstmals biografische Angaben zu folgenden jüdischen Rechtsanwälten aus Naumburg (Saale):

    • Adolf Landsberg (1861-1940),
    • Dr. Gerhard Radt (geboren 26.3.1903) und
    • Dr. Erich Hirschfeld (geboren 1890).

 

 

Baatz, Gerhard, Rezension: Schneider, H.-J.; Schwarz, E. u. Schwarz, J. "Die Rechtsanwälte der Roten Hilfe Deutschlands", Pahl-Rugenstein Verlag, Nachf. GmbH, Bonn 2002. In: BRAK Mitteilungen (Herausgeber Bundesrechtsanwaltkammer), 6/2002

Brauns, Nick: Streitbare Juristen. In: "junge Welt", Berlin, den 21. September 2001

Brandt, Artur: Der Tscheka-Prozess. Denkschrift der Verteidigung. Attica Verlag, Hamburg 1979

Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Mauerstr. 39-40, 10117 Berlin, Liste sämtlicher am 26. Oktober 2004 nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Entschädigungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Grundbuchbereinigungsgesetzes im Aufgebotsverfahren befindlichen Vermögenswerte

Der Prozess gegen Braun und Genossen. Der Verteidiger Dr. Samter der Mittäterschaft verdächtig. Morgenausgabe der Kölnischen Zeitung vom 23. Mai 1928, Stadtarchiv Köln

Zeitschel, Felix: 50 Jahre Roter Oktober. Erinnerungen eines Veteranen. "Mitteldeutsche Neueste Nachrichten". Herausgegeben von der NDPD (National-Demokratische Partei Deutschlands) im Bezirk Leipzig, Halle, Magdeburg, 28. September 1967

[Generalstaatsanwalt] Mitteilung des Generalstaatsanwalts an den Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten. Naumburg (Saale), den 4. März 1933. Landeshauptarchiv Sachen Anhalt, Merseburg, Rep. C 127, Anhalt Justiz PA Nr. 24/3

[Hirschfelder, Hans] [1.] Neue Forschungsergebnisse, [2.] Eines Kommunisten Vermächtnis, [3.] Es ging um ein rotseidenes russisches Banner, [4.] Der rote Anwalt, [5.] Das Kesseltreiben gegen ihn. Kreiskommission der Arbeitergeschichte. [Die mir vorliegenden Dokumente enthalten keine Angaben zu Verlag, Ort und Jahr, wahrscheinlich um 1971 (geschätzt) veröffentlicht in der Tageszeitung "Freiheit" (Halle)]

Hirschfelder, Hans: Vor Vergessen bewahren. Burgenlandjournal. "Naumburger Tageblatt", Naumburg, den 28. Februar 2004

Kampfkomitee für die Freiheit des Schrifttums. In: Die Weltbühne. Wochenschrift für Politik, Kunst und Wirtschaft. XXVII. Jahrgang, Nummer 31, 4. August 1931, Seite 198

Brauns, Nick: Gerichte als Tribünen des Klassenkampfes. Die Rote Hilfe Deutschlands und ihre Anwälte zwischen Rechtshilfe, Selbstverteidigung und Massenverteidigung. In: Rote Hilfe, 1 /2010, Seite 21 bis 24

Matthes, Constanze: Stolperstein in der Parkstrasse. Mitteldeutsche Zeitung, Saale-Unstrut, 4. Juni 2010, Seite 7

Ossietzky, Carl von: Corriger la justice. In: Die Weltbühne, Wochenschrift für Politik, Kunst und Wirtschaft, Jahrgang XXIV., Nummer 16, 17. April 1928

Prick, Georg: Anwalt ohne Recht. Verfolgte Rechtsanwälte jüdischer Herkunft im OLG-Bezirk Naumburg während des Natationalsozialismus. Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt, 2010, zu Artur Samter Seite 98-101

Samter, Artur. Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Rep. 127, Anh. Justiz PA S Nr. 24/3

Samter, Artur. In: Schneider, Heinz-Jürgen, Erika Schwarz, Josef Schwarz: Die Rechtsanwälte der Roten Hilfe Deutschlands. Politische Strafverteidiger der Weimarer Republik. Geschichte und Biografie, Pahl-Rugenstein Verlag, Bonn 2002

[SE] [Sattelmacher, Paul:] Auszug aus den persönlichen Aufzeichnungen des Oberlandesgerichtpräsidenten Prof. Dr. Paul Sattelmacher (13.4.1879-1947), unveröffentlicht

Scheringer-Komitee. Die Weltbühne. Wochenschrift für Politik, Kunst und Wirtschaft. XXVIII Jahrgang, 19. Januar 1932, Nummer 3, Seite 112

Der Tescheka-Prozeß. In: Hannover, Heinrich, Elisabeth Hannover-Drück: Politische Jusitiz 1918-1933. Metropol. Berlin 2019, Seite 249 ff.

Weber, Hermann: Die Generallinie. Rundschreiben des Zentralkomitees der KPD an die Bezirke 1919-1999. In: Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und politischen Parteien. Dritte Reihe, Droste Verlag, Düsseldorf 1981, Seite VII ff.

Weißenborn. Mitteilung vom 18.2.1932. Stadtarchiv Naumburg, Sonderakten der Polizeiverwaltung Naumburg. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit. Angefangen 1927. Geschlossen 1937, Archivsignatur 5617

Autor: Detlef Belau


Geschrieben: Oktober 2004. Aktualisiert:
28. März 2012: 6. Juni 2010

zurück