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Das Urteil im Logen-Prozess

Die Klage kostenpflichtig abgewiesen

 

Mit einer Verspätung wurde gestern vormittag im großen Schwurgerichtssaal, wohin die Verhandlung vom Landgericht verlegt worden war, die Klage von Mitgliedern der früheren hiesigen Freimaurerloge gegen den Studien-Rat Siehe [Reformrealgymnasium und Oberrealschule] fortgeführt. Den Vorsitz führte wieder Landgerichtsdirektor Hoepffner, als Vertreter der Kläger waren Rechtsanwalt Weymar, als Vertreter des Verklagten Rechtsanwalt Dr. Funke zugegen.

Die Zeugen wurden aufgerufen und vom Vorsitzenden über die zur Verhandlung anstehende Angelegenheit unterrichtet. Die Kläger behaupten, daß der Beklagte in einer Versammlung, der die Zeugen beigewohnt haben sollten, sich nur mit der Loge und ihren Mitgliedern befasst und in seinen Ausführungen beschimpfende Ausdrücke "Halunken" und "Schwerverbrecher" gebraucht habe. Die Schimpfworte sollten sich auf die Mitglieder der altpreußischen Großlogen schlechthin bezogen haben. Der Beklagte hingegen behaupte, diese Ausdrücke hätten sich nach ihrem inneren und äußeren Zusammenhang nicht auf die Logenmitglieder schlechthin bezogen, sondern lediglich auf die in seinem Vortrag erwähnten "unsichtbaren Führer des Weltfreimaurertums", die er auch vorher namentlich genannt habe als

Urheber des Weltkrieges

und seiner Folgen:

Poincare, Eduard VII., Lenin, Briand bezw. Clemenceau.

Landgerichtsdirektor Hoepffner wies noch die Zeugen drauf hin, daß nach dem Gesetz die Vereidigung angeordnet werden könne, daß man es mit seinem Eide ernst zu nehmen habe und dass es schwierig sei, als Zeuge Aussagen über den Zusammenhang von Äußerungen in einer größeren Rede, die man gehört habe, zu machen, da außerordentlich viele Einflüsse auf den Menschen eingewirkt haben können.

Über die Art des Kampfes der NSDAP. gegen die Logen betonte Rechtsanwalt Weymar, daß es sich doch um Volksgenossen handele und daß die, die noch nicht bei der NSDAP. seien, eingefangen werden sollten. Es werde dann über kurz oder lang nur noch Nationalsozialisten geben.

Rechtsanwalt Dr. Funke erklärte, der Kampf gegen die Logen werde im Sinne der Reichspropagandastelle geführt. In der Beweisaufnahme wurde dann als erster Zeuge Pg. [Reichsbahnangestellter Emil] Reiser [Hallesche Straße 24, Ortsgruppenführer der NSDAP Naumburg-Nord] vernommen, dessen Aussage lautete: Die Ausdrücke

"Halunken" und "Schwerverbrecher"

sind vom Beklagten gebraucht worden. Sie bezogen sich nach ihrem Zusammenhang nach meiner Auffassung lediglich auf die im Vortrag genannten internationalen Führer und unbekannten Führer der Weltfreimaurerei. Der Ausführungen der Beklagten über Aenderungen des Namens der preußischen Großlogen kann ich mich nicht mehr entsinnen und nicht sagen, in welchem Zusammenhang die Worte "Halunken" und "Schwerverbrecher" standen. Daß am Schluß des Vortrages

das Wort "aufhängen"

gefallen sein soll, habe ich nicht gehört.

Pg. [Postschaffner Walter] Schmöller [Linsenberg 21, Kreisschulamtleiter, Ortsgruppenführer der NSDAP Naumburg-Ost], machte dieselben Angaben wie der Vorzeuge. Er habe den Ruf "aufhängen" gehört, jedoch habe er sich seiner Auffassung nach nicht auf Logenbrüder schlechthin bezogen, sondern es sei der üblich Ausdruck der Empörung über das verbrecherische Wirken der im Vortrag Genannten gewesen.

Die Aussage des Pg. [Kaufmann Alex] Brenner [Burgstraße 47, später Horst-Wessel-Siedlung 8, Ortsgruppenführer der NSDAP Naumburg-Süd] deckte sich im großen und ganzen mit den vorhergehenden: die vom Beklagten gebrauchten Schimpfworte hätten sich nach seiner Auffassung nicht auf die preußischen Landeslogen bezogen, von der Naumburger Loge sei nicht die Rede gewesen.

Mit ähnlichem Ergebnis verlief die Vernehmung von Pg. Seiler.

Pg. Artes jun., als nächster Zeuge, bekundete dann: "Ich habe den Bericht in der MNZ. [Mitteldeutsche Nationalzeitung] verfasst, der Bericht hat dem Schriftleiter vorgelegen; ich nehme an, daß er ihn gelesen hat. Er ist unverändert, wie ich hin verfaßt habe, zum Abdruck gekommen. Die Ausführungen des Beklagten habe ich mit Stichworten mitgeschrieben, stenographiert habe ich nicht. Mein Bericht gibt den Gedankengang der Ausführungen des Beklagten im wesentlichen und ihre Reihenfolge richtig wieder; er ist aber sehr erheblich gekürzt. Nach meiner Auffassung bezogen sich die vom Beklagten gebrauchten Ausdrücke

"Halunken" und "Schwerverbrecher"

ganz unmissverständlich lediglich auf die vom Redner genannten internationalen Führer der Weltfreimaurerei.

In meinem Bericht folgt die Wiedergabe der Ausführungen des Beklagten über den neuen Namen "Orden Friedrich der Große" unmittelbar auf die Wiedergabe der Schimpfworte. Ob der Beklagte bei seiner Rede diese Ausführungen auch unmittelbar danach gebraucht hat, kann ich nicht sagen, es kann auch noch etwas dazwischen gewesen sein. Ich bin mir dessen nicht bewusst gewesen, daß mein Bericht über den Vortrag des Beklagten so verstanden werden konnte, daß sich die Schimpfworte auf die Mitglieder der preußischen Landesloge allgemein beziehen könnten. Ich habe gehört, daß der Beklagte nach Erscheinen des Artikels eine Berichtigung hat veranlassen wollen, weiß aber keine Einzelheiten. Mit mir hat man darüber nicht gesprochen.

Zu letzterem wurde Pg. [Walter] Schmöller [NSDAP-Stadtverordneter, Ortsgruppenführer der NSDAP] nochmals vernommen. Er erklärte: "Am Tag nach dem Erscheinen des Bericht MNZ [Mitteldeutsche National-Zeitung]. Kam der Beklagte aufgeregt zu mir und sprach mit mir davon, daß die Wiedergabe seiner Rede berichtigt werden solle, weil der Bericht in seiner Kürzung den Eindruck erwecken können, daß die Ausdrücke "Halunken" und "Schwerverbrecher" sich auf den "Orden Friedrich der Große bezögen. Ich war der Ansicht, daß eine Berichtigung nicht nötig ist, weil der Bericht doch offensichtlich verkürzt wiedergegeben sei, sagte aber zum Beklagten, wenn er seine Berichtigung wünsche, solle er sich an den Schriftleiter weden."

Von weiteren Zeugenvernehmungen wurde abgesehen, jedoch wurde eine Erklärung des Beklagten entgegengenommen, die er unter Eid zu nehmen bereit war. Sie lautet: Ich habe die von mir gebrauchten Ausdrücke "Halunken" und "Schwerverbrecher" gebraucht in Beziehung auf die von mir in meinem Beitrag genannten internationalen Freimaurer Poincare, Lenin und die unsichtbaren Führer der Weltfreimaurerei. Ich habe dabei auch nicht einmal in Gedanken an die Mitglieder der drei preußischen Logen gedacht, insbesondere auch nicht an die Mitglieder der Naumburger Loge.

Die Ausdrücke "Halunken" und "Schwerverbrecher" standen in keinem innerlichen und äußerlichen Zusammenhang mit meinen Ausführungen über die Aenderung des Namens der preußischen Landeslogen. Es müssen noch andere Ausführungen dazwischen gewesen sein; daß weiß ich daher, daß die gebrauchten Kraftausdrücke in meinem völlig frei gehaltenen Vortrag den Höhepunkt meiner Rede unterstreichen sollten. Die Ausführungen über die Namensänderung sind später an ziemlich bedeutungsloser Stelle meines Vortrages erfolgt.

Hierauf erklärte der Vertreter der Kläger, daß er die Klage zurückziehe, da an einer Fortführung für die Kläger kein Interesse mehr bestand. Der Anwalt des Beklagten, Dr. Funke, gab dem jedoch nicht die erforderliche Zustimmung, worauf der Vertreter der Kläger erklärte, keinen Antrag mehr stellen zu wollen. Dr. Funke hielt seinen letzten Antrag auf kostenfällige Klageabweisung aufrecht. Seinem Antrage gemäß veränderte dann das Gericht ein Urteil dahin, daß die Klage abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits den Klägern auferlegt werden.

 

Aus: "Naumburger Tageblatt", Naumburg, den 10. März 1934

[In Klammern Einfügungen vom Autor.]

 


Autor:
Detlef Belau

Geschrieben April 2005. Aktualisiert: 7. April 2009
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